Regelung
Reglement Anlage
Regelung Camping Village Il Tridente
Indem wir Sie herzlich in unserer Anlage willkommen heißen, möchten wir Sie bitten, aufmerksam die im Folgenden angeführten Ordnungen zu lesen, die auch auf unserer Website und auf dem Il Tridente Camping Village veröffentlicht sind. - Wir möchten darauf hinweisen, dass sie für jeden bindend sind - Kunde, Gast oder Besucher - der die Anlage betritt oder die bezüglichen Ressourcen bucht (Stellplätze und Wohneinheiten; Bootsplätze im Dienste des Campingplatzes).
Art. 1 (Dauer des Aufenthalts) - Unsere Wohneinheiten und Stellplätze können für Wochenzeiträume** gebucht werden
Der Beginn und das Ende des Zeitraums variieren entsprechend der Ressourcenart, die Gegenstand der Buchung ist.
Wir bitten Sie, aufmerksam die ausgesuchte Ressourcenart und den Zeitraum, für den sie gebucht werden kann, abzuwägen, indem Sie die Preisliste und unsere Website zu Rate ziehen. Sie können die Verfügbarkeit der Ressource, an der Sie interessiert sind, überprüfen, indem Sie sich mit unserem Buchungszentrum in Verbindung setzen, oder über unsere Website.
**In der Nebensaison besteht die Möglichkeit Wochenenden und Kurzaufenthalte (mind. 2 Nächte) in Abstimmung mit der Geschäftsleitung zu buchen.
Art. 2 (Buchungsanfrage und Anzahlung) - Um Ihre Buchungsanfrage gültig und wirksam zu machen, ist eine Anzahlung zur Bestätigung in der von der Gesellschaft angegebenen Höhe zu leisten (falls keine andere Angabe vorliegt, beläuft sich die Anzahlung i.H.v. Euro 300,00).
Die Zahlung kann per Kreditkarte Visa oder Mastercard (nur über unsere Website) oder per Banküberweisung* - mit Angabe der Ihnen zugewiesenen vorläufigen Buchungsnummer - zu Gunsten von
Empfänger : Bibione Mare S.p.a. – Il Tridente Camping Village
Bankverbindung: IBAN: IT 56 Z 08356 36020 000000095940 / BIC (SWIFT) Code: ICRAITRR9W0
Bei Buchungen und Zahlungen, die direkt in der Anlage vorgenommen werden, sind Barzahlungen (in italienischer Währung) nur innerhalb der durch die geltenden Rechtsvorschriften zulässigen Grenzen zulässig.
* Bankspesen werden von den Anzahlungen abgezogen
** Jede Rechnung muss zum Zeitpunkt der Buchung vor der Zahlung der Anzahlung angefordert werden.
Art. 3 (Buchungsbestätigung) - Sobald die Anzahlung geleistet wurde, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Buchung per E-Mail von der Anlage, die nur aufgrund dieser Bestätigung für Bibione Mare S.p.a. endgültig und verbindlich wird.
Art. 4 (Buchungsgebühren) - Für alle Buchungen wird eine Gebühr von Euro 15,00 für die Buchungsgebühren erhoben, die am Ende des Aufenthalts der Endabrechnung hinzugefügt wird. Dieser Betrag ist fällig und wird auch bei späterem Rücktritt nicht zurückerstattet.
Art. 5 (Art der Ressource) - Mit der endgültigen Bestätigung der Buchung durch die Anlage werden die Art der Unterkunft und die Aufenthaltsdauer sichergestellt. Wünsche nach bestimmten Stellplätzen oder vom Kunden gewählten Wohneinheiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die zugewiesene Ressourcennummer zu ändern. Sie ist berechtigt, einen Stellplatz oder eine Wohneinheit mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung zu stellen, die den vom Kunden gewählten Eigenschaften entsprechen.
Art. 6 (Verspätete Anreise und vorzeitige Abreise) - Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise des Kunden in Bezug auf die gebuchten Zeiträume wird die Ressource für die gesamte gebuchte Zeit in Rechnung gestellt.
Art. 7 (Check-in) - Die Stellplätze werden am festgelegten Tag ab 13.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Die gebuchten Wohneinheiten werden am festgelegten Tag ab 16.30 Uhr zur Verfügung gestellt. Für die vorgezogene Übergabe der Wohneinheit um 12.30 Uhr wird ein Aufpreis von 60,00 Euro erhoben. Die diesbezügliche Anfrage muss zum Zeitpunkt der Buchung gemacht werden.
Die buchungsgegenständliche Ressource wird dem Kunden bis 13.00 Uhr des Tages nach dem Datum, der in der Buchungsbestätigung angegeben ist, zur Verfügung gehalten. Wird der Kunde nicht vorstellig oder erfolgt seinerseits keine Mitteilung, kann sie nach Ermessen der Struktur an Dritte vermietet werden.
Art. 8 (Kaution) - Für Wohneinheiten wird bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 75,00 Euro verlangt, um die ordnungsgemäße Verwendung der Einheit und ihre Rückgabe in dem Zustand gewährleisten, in dem sie übergeben wurde, mit der Vollständigkeit der entsprechenden Ausrüstungen. Der Betrag wird bei der Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden oder kein vom Kontrollpersonal festgestelltes Fehlen von Ausrüstungen vorliegt.
Die Unterkunft muss in einem einwandfreien Reinigungszustand, so wie bei Empfang, zurückgelassen werden. Die Reinigungsgebühr (sollte die Reinigung vom Kunden nicht oder unzureichend vom Kunden vorgenommen worden sein) beträgt 100,00 Euro.
Art. 9 (Check-out) - Die Abreisen, die die Wohneinheiten betreffen, haben am festgelegten Tag bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Die, die die Stellplätze betreffen, bis 12.00 Uhr. Eventuelle Aufenthaltsverlängerungen können mit der Geschäftsleitung vereinbart werden. Für die Abreise über die angegebene Uhrzeit hinaus wird ein weiterer Tag berechnet, mit Ausnahme abweichender Vereinbarungen mit der Geschäftsleitung.
Art. 10 (Stornierungen) - Stornierungen müssen schriftlich (an die E-Mail-Adresse der Struktur) mitgeteilt werden, unter Angabe der BANKVERBINDUNG (IBAN) des Kunden . Nur Stornierungen, die mindestens 30 Tage vor dem Beginn des Aufenthalts eingehen, berechtigen zur Rückerstattung der Anzahlung minus € 50,00 Stornogebuehren . Bei Stornierungen, die über die vorgenannten Fristen hinaus eingegangen sind, besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die Zahlung des gesamten für den gebuchten Aufenthalt fälligen Betrags zu fordern. Im Falle einer gültigen Stornierung wird die Anzahlung von Bibione Mare S.p.A innerhalb von 30 (mind.) - 60 (max.) Tagen nach dem bezüglichen Antrag des Kunden zurückerstattet.
Bitte beachten Sie bitte, dass das "Anfangsdatum des Aufenthalts" bezieht sich auf das Datum der ursprünglichen Buchung, und dass im Falle einer Umbuchung oder Ausstellung eines Gutscheins das Stornierungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Art. 11 (Restbetrag) - Die Zahlung des Restbetrags für den Aufenthalt muss spätestens am Tag vor der Abreise während der Öffnungszeiten des Kassenbüros erfolgen. Eventuelle Überweisungen müssen im Voraus mit der Campingplatzkasse vereinbart werden.
Art. 12 (Barzahlungen) Bitte beachten Sie, dass für Barzahlungen bestimmte durch die Gesetzgebung vorgeschriebene Grenzen bestehen. Jede Zahlung, die die geltenden gesetzlichen Grenzen überschreitet, kann nur mit rückverfolgbaren Mitteln und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geleistet werden.
Der Beginn und das Ende des Zeitraums variieren entsprechend der Ressourcenart, die Gegenstand der Buchung ist.
Wir bitten Sie, aufmerksam die ausgesuchte Ressourcenart und den Zeitraum, für den sie gebucht werden kann, abzuwägen, indem Sie die Preisliste und unsere Website zu Rate ziehen. Sie können die Verfügbarkeit der Ressource, an der Sie interessiert sind, überprüfen, indem Sie sich mit unserem Buchungszentrum in Verbindung setzen, oder über unsere Website.
**In der Nebensaison besteht die Möglichkeit Wochenenden und Kurzaufenthalte (mind. 2 Nächte) in Abstimmung mit der Geschäftsleitung zu buchen.
Art. 2 (Buchungsanfrage und Anzahlung) - Um Ihre Buchungsanfrage gültig und wirksam zu machen, ist eine Anzahlung zur Bestätigung in der von der Gesellschaft angegebenen Höhe zu leisten (falls keine andere Angabe vorliegt, beläuft sich die Anzahlung i.H.v. Euro 300,00).
Die Zahlung kann per Kreditkarte Visa oder Mastercard (nur über unsere Website) oder per Banküberweisung* - mit Angabe der Ihnen zugewiesenen vorläufigen Buchungsnummer - zu Gunsten von
Empfänger : Bibione Mare S.p.a. – Il Tridente Camping Village
Bankverbindung: IBAN: IT 56 Z 08356 36020 000000095940 / BIC (SWIFT) Code: ICRAITRR9W0
Bei Buchungen und Zahlungen, die direkt in der Anlage vorgenommen werden, sind Barzahlungen (in italienischer Währung) nur innerhalb der durch die geltenden Rechtsvorschriften zulässigen Grenzen zulässig.
* Bankspesen werden von den Anzahlungen abgezogen
** Jede Rechnung muss zum Zeitpunkt der Buchung vor der Zahlung der Anzahlung angefordert werden.
Art. 3 (Buchungsbestätigung) - Sobald die Anzahlung geleistet wurde, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Buchung per E-Mail von der Anlage, die nur aufgrund dieser Bestätigung für Bibione Mare S.p.a. endgültig und verbindlich wird.
Art. 4 (Buchungsgebühren) - Für alle Buchungen wird eine Gebühr von Euro 15,00 für die Buchungsgebühren erhoben, die am Ende des Aufenthalts der Endabrechnung hinzugefügt wird. Dieser Betrag ist fällig und wird auch bei späterem Rücktritt nicht zurückerstattet.
Art. 5 (Art der Ressource) - Mit der endgültigen Bestätigung der Buchung durch die Anlage werden die Art der Unterkunft und die Aufenthaltsdauer sichergestellt. Wünsche nach bestimmten Stellplätzen oder vom Kunden gewählten Wohneinheiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. In jedem Fall behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die zugewiesene Ressourcennummer zu ändern. Sie ist berechtigt, einen Stellplatz oder eine Wohneinheit mit ähnlichen Eigenschaften zur Verfügung zu stellen, die den vom Kunden gewählten Eigenschaften entsprechen.
Art. 6 (Verspätete Anreise und vorzeitige Abreise) - Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise des Kunden in Bezug auf die gebuchten Zeiträume wird die Ressource für die gesamte gebuchte Zeit in Rechnung gestellt.
Art. 7 (Check-in) - Die Stellplätze werden am festgelegten Tag ab 13.00 Uhr zur Verfügung gestellt.
Die gebuchten Wohneinheiten werden am festgelegten Tag ab 16.30 Uhr zur Verfügung gestellt. Für die vorgezogene Übergabe der Wohneinheit um 12.30 Uhr wird ein Aufpreis von 60,00 Euro erhoben. Die diesbezügliche Anfrage muss zum Zeitpunkt der Buchung gemacht werden.
Die buchungsgegenständliche Ressource wird dem Kunden bis 13.00 Uhr des Tages nach dem Datum, der in der Buchungsbestätigung angegeben ist, zur Verfügung gehalten. Wird der Kunde nicht vorstellig oder erfolgt seinerseits keine Mitteilung, kann sie nach Ermessen der Struktur an Dritte vermietet werden.
Art. 8 (Kaution) - Für Wohneinheiten wird bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 75,00 Euro verlangt, um die ordnungsgemäße Verwendung der Einheit und ihre Rückgabe in dem Zustand gewährleisten, in dem sie übergeben wurde, mit der Vollständigkeit der entsprechenden Ausrüstungen. Der Betrag wird bei der Abreise zurückerstattet, sofern keine Schäden oder kein vom Kontrollpersonal festgestelltes Fehlen von Ausrüstungen vorliegt.
Die Unterkunft muss in einem einwandfreien Reinigungszustand, so wie bei Empfang, zurückgelassen werden. Die Reinigungsgebühr (sollte die Reinigung vom Kunden nicht oder unzureichend vom Kunden vorgenommen worden sein) beträgt 100,00 Euro.
Art. 9 (Check-out) - Die Abreisen, die die Wohneinheiten betreffen, haben am festgelegten Tag bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Die, die die Stellplätze betreffen, bis 12.00 Uhr. Eventuelle Aufenthaltsverlängerungen können mit der Geschäftsleitung vereinbart werden. Für die Abreise über die angegebene Uhrzeit hinaus wird ein weiterer Tag berechnet, mit Ausnahme abweichender Vereinbarungen mit der Geschäftsleitung.
Art. 10 (Stornierungen) - Stornierungen müssen schriftlich (an die E-Mail-Adresse der Struktur) mitgeteilt werden, unter Angabe der BANKVERBINDUNG (IBAN) des Kunden . Nur Stornierungen, die mindestens 30 Tage vor dem Beginn des Aufenthalts eingehen, berechtigen zur Rückerstattung der Anzahlung minus € 50,00 Stornogebuehren . Bei Stornierungen, die über die vorgenannten Fristen hinaus eingegangen sind, besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, die Zahlung des gesamten für den gebuchten Aufenthalt fälligen Betrags zu fordern. Im Falle einer gültigen Stornierung wird die Anzahlung von Bibione Mare S.p.A innerhalb von 30 (mind.) - 60 (max.) Tagen nach dem bezüglichen Antrag des Kunden zurückerstattet.
Bitte beachten Sie bitte, dass das "Anfangsdatum des Aufenthalts" bezieht sich auf das Datum der ursprünglichen Buchung, und dass im Falle einer Umbuchung oder Ausstellung eines Gutscheins das Stornierungsrecht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
Art. 11 (Restbetrag) - Die Zahlung des Restbetrags für den Aufenthalt muss spätestens am Tag vor der Abreise während der Öffnungszeiten des Kassenbüros erfolgen. Eventuelle Überweisungen müssen im Voraus mit der Campingplatzkasse vereinbart werden.
Art. 12 (Barzahlungen) Bitte beachten Sie, dass für Barzahlungen bestimmte durch die Gesetzgebung vorgeschriebene Grenzen bestehen. Jede Zahlung, die die geltenden gesetzlichen Grenzen überschreitet, kann nur mit rückverfolgbaren Mitteln und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geleistet werden.
Zugang zur Anlage, Benutzung der Stellplätze und der Wohneinheiten und ihre Rückgabe am Ende des Aufenthalts
Art. 1 (Ausweispflicht und Zugang zur Struktur) - Der anreisende Kunde oder Gast hat sich beim Empfangsbüro zu melden, wo er für jedes einzelne Mitglied der Gruppe ein Ausweisdokument vorzulegen hat.
Die Person, die den Vordruck zum Zweck der Erfüllung hinsichtlich des P.S. Unterschreibt, gewährleistet die Richtigkeit der angegebenen Daten für alle Gruppenmitglieder und übernimmt damit jegliche sich daraus ableitende Verantwortung.
Jeder Kunde oder Gast erhält ein Identifizierungsarmband (das von allen Kunden und Gästen des Campingplatzes am Handgelenk zu tragen ist) und eine persönliche Kontrollkarte, die am Eingang des Campingplatzes oder auf Anfrage des Servicepersonals vorzulegen ist. Die Ausstellung der Karte allein ist nicht ausreichend, um die Zugehörigkeit zur Struktur nachzuweisen. Ein Aufkleber mit dem Emblem des Campingplatzes wird ebenfalls auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht.
Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass das Anlagenpersonal sich während ihres Aufenthalts vorbehält, die Identität der auf dem Campingplatz anwesenden Personen zu überprüfen und die Übereinstimmung mit den gemachten Angaben zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass ein unbefugter Zutritt gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches verstößt (Art. 614 Strafgesetzbuch in Sachen Hausfriedensbruch).
Art. 2 (Besucher) - Besucher sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Wenn der Besuch länger als eine Stunde dauert, ist er zur Zahlung des Tagestarifs gehalten.
Die Besucher haben sich beim Empfangsbüro des Campingplatzes für die Ausweis- und Zugangsprozeduren zu melden und dort ihr persönliches Ausweisdokument zu hinterlegen, das ihnen beim Weggehen wieder zurückgegeben wird.
Während des Aufenthaltes auf dem Campingplatz müssen sie ein entsprechendes Armband tragen und die persönliche Kontrollkarte aufbewahren. Besuchern ist der Zutritt zum Poolbereich nicht gestattet.
Art. 3 (Check-in- und Check-out-Zeiten) - Es wird wiederholt, dass die Stellplätze am Anreisetag ab 13.00 Uhr und die Wohneinheiten ab 16.30 Uhr des Anreisetages zur Verfügung gestellt werden (sofern nicht vorher mit der Struktur die vorgezogene Übergabe um 12.30 Uhr gegen Zahlung in diesem Fall eines Zuschlages in Höhe von 60,00 Euro vereinbart wurde).
Die abreisenden Gäste müssen die Stellplätze bis 12.00 Uhr und die Wohneinheiten bis 10.00 Uhr und die Anlage innerhalb derselben Zeit verlassen, bei sonstiger Berechnung des gesamten Tages.
Art. 4 (Kassenbüro) - Das Kassenbüro ist vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Kontrollkarten müssen bei Zahlung des Restbetrags des Aufenthalts zurückgegeben werden. Die Personalausweise werden bei der Abreise zurückgegeben.
Art. 5 (Zuweisung der Stellplätze und Wohneinheiten) - Die Zuweisung der Stellplätze und der Wohneinheiten an die anreisenden Gäste erfolgt durch das Personal des Campingplatzes.
Art. 6 (Belegung der Stellplätze) - Es ist nur die Belegung des zugewiesenen Stellplatzes zulässig.
Art. 7 (Zustand und Bestand der Wohneinheiten) - Die Kunden der Wohneinheiten sind gebeten zum Zeitpunkt der Ankunft den Zustand der Reinigung und die Ausrüstung der Unterkunft gemäß der in ihr vorhandenen Inventarliste zu prüfen. Etwaige Mängel oder Unzulänglichkeiten müssen der Geschäftsleitung bis um 12.00 Uhr des Folgetags gemeldet werden.
Art. 8 (Ausrüstungen) - Während des Aufenthalts ist der Kunde verpflichtet, die Ausrüstungen sorgfältig zu behandeln. Mängel, Brüche oder Funktionsstörungen der Anlagen müssen der Geschäftsleitung gemeldet werden, die sich um die Organisation des Wartungspersonals kümmert.
Die Kunden und Gäste des Campingplatzes sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Fahrräder mit Sorgfalt zu verwenden und kleine Reparaturen selbst vorzunehmen, die ihre normale Benutzung betreffen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, im Falle von Schäden und Funktionsstörungen, die bei der Rückgabe am Ende des Aufenthalts festgestellt werden, die Reparaturkosten zu tragen.
Art. 9 (Mitteilung von Änderungen) - Der Gast ist verpflichtet, der Geschäftsleitung in Realzeit jede Art von Änderung bezüglich der An- und Abreise, seiner Ausrüstung oder der Bewohner des Stellplatzes oder der Wohneinheit mitzuteilen. Andernfalls kann nachträglich keine Ermäßigung des Aufenthaltspreises gefordert werden. Die Geschäftsleitung haftet nicht für höhere Kosten bezüglich von Aufenthalten, die nicht korrekt mitgeteilt wurden.
Art. 10 (Begleichung) - Die Begleichung des Aufenthalts kann an jedem Wochentag während der Öffnungszeiten des Kassenbüros erfolgen, jedoch spätestens am Tag vor der Abreise. Abreisen in der Nacht oder außerhalb der Bürozeiten müssen vorab mit der Geschäftsleitung abgestimmt werden, damit die Kontrollaktivitäten, die Rückgabe der Kaution und der Personalausweise organisiert werden können.
Art. 11 (Reinigung) - Die Unterkunft muss in einem perfekten Reinigungszustand, wie bei ihrer Übergabe, zurückgelassen werden. Der Zuschlag für Reinigungen, die nicht oder nicht vollständig vom Kunden vorgenommen wurden, beläuft sich i.H.v. Euro 90,00.
Der Stellplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden.
Art. 12 (Kaution) - Um die Kaution zurückzuerhalten - die bei Ankunft am Campingplatz gezahlt wird und sich auf Euro 75,00 für jede Wohneinheit beläuft - ist der Kunde, der die Unterkunft frei hinterlässt, verpflichtet, beim Empfangsbüro die Schlüssel, die Identifikationsschilder, die Armbänder und die Quittung über die Kautionshinterlegung abzugeben, sowie die Quittung über die Begleichung des Aufenthalts vorzulegen (Voucher für die Agenturen).
Art. 13 (Einbehaltung der Kaution) - Nach Vornahme der Kontrolle und in Ermangelung von Schäden oder von Fehlbeständen, wird die Kaution gemeinsam mit den Personalpapieren zurückgegeben. Der Kontrollvorgang kann etwa 15 Minuten dauern.
Werden Schäden oder Fehlbestände festgestellt, werden diese dem Kunden auf der Grundlage der Bewertungslisten, die im Empfangsbüro zur Einsichtnahme bereitstehen, berechnet,.
Art. 14 (Mindestaufenthaltsdauer) - In den Hochsaisonzeiträumen beträgt die Mindestaufenthaltsdauer sieben Tage. Eventuelle Abweichungen können ausschließlich mit der Geschäftsleitung vereinbart werden.
Art. 15 (Verbot der Untervermietung) - Unzulässig ist die Untervermietung oder die Abtretung an Dritte der Ressource oder des Vertrags, vorbehaltlich Abweichungen, die ausdrücklich von der Geschäftsleitung zu gewähren sind.
II°
Verbote und Verhaltensvorschriften für die Gäste
Art. 16 (Tiere) - Es ist verboten, Hunde oder andere Tiere in die Anlage zu bringen. Dieses Verbot gilt nicht für den Campingplatz „Capalonga“, in dessen Inneren der Zutritt von Hunden zulässig ist, innerhalb der Grenzen und zu den präzisen Bedingungen, die detailliert in der speziellen Ordnung („Tierordnung“) angegeben stehen.
Art. 17 (Bestand Zelte und Wohnwägen) - Nicht bewohnte Wohnwägen und Zelte, oder die sich in einem prekären Zustand befinden werden nicht akzeptiert. Leerstehende oder unangemessene Ausrüstung wird von Amts wegen auf Kosten des Verantwortlichen beseitigt.
Art. 18 (Ruhezeit) - Die Campingbesucher und Gäste des Campingplatzes haben die Ruhezeiten von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und von 23.30 Uhr bis 7.00 Uhr morgens einzuhalten. Während dieser Zeiträume ist die Verwendung von Kraftfahrzeugen strengstens verboten, vorbehaltlich von Ausnahmefällen, die ausschließlich von der Geschäftsleitung zugestanden werden können.
Im Allgemeinen und auch außerhalb dieser Zeiten sollte auf Verhalten, Aktivitäten und Spiele sowie auf die Verwendung von Geräten verzichtet werden, die andere Gäste stören und die Ruhe des Campingplatzes beeinträchtigen könnten.
Art. 19 (Geschwindigkeitsbegrenzung und Fahrweise) - Auf dem Campingplatz gilt die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h für Kraftfahrzeuge und die Pflicht, die Beschilderung vor Ort und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu befolgen.
Für jedes Fahrzeug, auch für nicht motorisierte Fahrzeuge (einschließlich Fahrräder), besteht die Verpflichtung, sich besonders vorsichtig zu verhalten und die Geschwindigkeit sowie das Fahrverhalten so anzupassen, dass jede Gefahr für
die Campingplatzgäste vermieden wird.
Art. 20 (Minderjährige) - Kinder müssen ständig von einem Erwachsenen beaufsichtigt und begleitet werden, der für ihre Beaufsichtigung (auch für mögliche Schäden an Dritten) und deren Sicherheit verantwortlich ist, während die Geschäftsleitung diesbezüglich keine Verantwortung übernimmt.
Art. 21 (Spiele) - Die auf dem Campingplatz zur Verfügung stehenden Spiele (einschließlich der Wasserspiele im Schwimmbad) und am Strand müssen unter strikter Einhaltung der bereitgestellten Anweisungen verwendet werden.
Der Zugang zu den Spielen ist nur Minderjährigen in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen gestattet.
Die Gesellschaft haftet nicht für eine unsachgemäße und nicht autorisierte Verwendung.
Art. 22 (Fundsachen) - Die auf dem Campingplatz gefundenen Gegenstände müssen der Geschäftsleitung übergeben werden, die für die Rückgabe an den rechtmäßigen Besitzer sorgt.
Art. 23 (Verbote) - Es ist verboten :
Art. 24 (Grillen) - Der Grill darf ausschließlich nur dann benutzt werden, wenn die Wetterbedingungen es erlauben und solange die anderen Gäste nicht gestört werden und keine gefährlichen Situationen entstehen.
Kunden und Gäste sind für die sichere Verwendung und für jeden eventuell verursachten Schaden verantwortlich.
Art. 25 (Respekt für Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Pflanzen und Bäume) - Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Pflanzen und Bäume müssen respektiert werden.
Art. 26 (Toiletten) - Die Toiletten müssen in einem anständigen und sauberen Zustand zurückgelassen werden. Bitte beachten Sie, dass diese für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten reihum vorübergehend geschlossen werden.
Art. 27 (Abfall) - Papiere, Zigarettenstummel und Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen und unter strikter Einhaltung der geltenden Mülltrennungsvorschriften zu behandeln.
Artikel 28 (Vorschriften der Geschäftsleitung und des Personals) - Die Geschäftsleitung und das Campingplatzpersonal behalten sich das Recht vor, den Gästen und Besuchern des Campingplatzes jedes weitere Verhalten vorzuschreiben, das zur Wahrung der Ruhe und der Sicherheit von Personen oder zum Schutz von Personen und von Vermögenswerten, aus denen sich die Anlage zusammensetzt, erforderlich oder angebracht ist, mit der Pflicht der Kunden und Gäste, die erteilten Vorschriften strikt zu befolgen.
Art. 29 (Zertifizierungen) - Der Kunde erkennt an, dass die Gesellschaft die Zertifizierung “UNI EN ISO13009” , die Zertifizierung "UNI EN ISO9001" und die Zertifizierung “UNI EN ISO14001“ von Accredia - Italienische Akkreditierungsstelle. Der Kunde verpflichtet sich, alle Verfahren und/oder Verhaltensweisen anzuwenden, die die Gesellschaft als Folge und in Übereinstimmung mit den oben genannten Zertifizierungen verlangt, insbesondere in Bezug auf die Behandlung der "Abfälle".
Art. 30 - (Pflichten der Campinggäste und die Befugnis, sie zu entfernen) Im Allgemeinen gehört ein korrektes und umsichtiges Verhalten auf dem Campingplatz, am Strand und in den ausgestatteten Bereich sowie das Halten von Ordnung und Sauberkeit zu den präzisen Pflichten der Campingplatzgäste. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Verhaltensregeln ist die Geschäftsleitung berechtigt, die Zuwiderhandelnden vom Campingplatz zu entfernen.
III°
Benutzung des Schwimmbades
Art. 31 (Technische Eigenschaften) - Das Schwimmbad und die Becken besitzen folgende Tiefen:
Pool
Schwimmbad : tiefe 120 cm.
Baby Pool
Kinderbereich : tiefe 0-60 cm.
Art. 32 (Öffnungstage und -uhrzeiten) - Das Schwimmbad ist von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet und Mittwochs den ganzen Tag geschlossen, um seine vollständige Reinigung zu ermöglichen.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, es aus Gründen der außerordentlichen Wartung oder der Hygiene auch an anderen Tagen oder zu unterschiedlichen Zeiten zu schließen. Die Benutzung des Schwimmbades ist während der Schließungszeiten und -tage strengstens verboten.
In Anbetracht der Notwendigkeit, die sichere Benutzung des Schwimmbades unter angemessenen Bedingungen des Wohlbefindens zu gewährleisten, behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die Gesamtzahl der Zugänge auch im Falle einer übermäßigen Überfüllung abhängig von den Erfordernissen des Einzelfalls zu beschränken.
Die Geschäftsleitung stellt das Funktionieren des Filter-, Sterilisations- und Austauschsystems nur während der Öffnungszeiten sicher und haftet nicht für Ansprüche wegen Schäden, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen entstehen. Sie ist ebenfalls dazu befugt - um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten - die Personen, die das Schwimmbad außerhalb der Öffnungszeiten benutzen, wegschicken zu lassen.
Art. 33 (Vorschriften für den Zugang) - Für den Zugang zum Schwimmbadbereich ist das Duschen in den speziellen Duschen und das Waschen der Füße in den Fußbecken Pflicht. Aus hygienischen Gründen ist der Zugang zum Schwimmbadbereich für Kinderwägen und andere Gegenstände, die nicht desinfiziert werden können, nicht gestattet.
Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen für Behindertenhilfsmitteln gewähren, die in jedem Fall angemessen desinfiziert werden müssen.
Zutritt haben nur Kunden und Gäste der Anlage, die das Erkennungsarmband tragen
Art. 34 (Unerfahrene Badende) - Unerfahrene Badende müssen die für sie bestimmte Becken benutzen und Schwimmflügel oder eine Schwimmweste tragen. Der Zugang zum Schwimmbad für nicht begleitete Kinder ist nicht gestattet.
Art. 35 (Empfehlungen) - Es wird geraten, zwischen einer Mahlzeit und dem Bad einen Zeitraum von mindestens drei Stunden vergehen zu lassen. Um das Schwimmbad nutzen zu können, müssen die Badenden frei von ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten sowie von Verletzungen oder offenen Wunden sein, die mit der Nutzung des Schwimmbades unvereinbar sind.
Art. 36 (Verbote) - Das Mitbringen ins Schwimmbad von Luftmatratzen, aufblasbaren Kanus und Ähnlichem ist verboten. Sprünge und Stöße von den Rändern des Beckens, Scherze im Wasser und Rennen in der Umgebung des Schwimmbades, das durch das Vorhandensein von Wasser rutschig ist, ist verboten. Es ist verboten, das Wasser in den Becken und die umliegenden Bereiche auf irgendeine Weise zu verschmutzen. Das Personal ist befugt, jederzeit Badegäste zu entfernen, die ein nicht korrektes Verhalten an den Tag legen und gegen die Vorschriften zur Wahrung der Sicherheit, der Hygiene und der Unversehrtheit von Personen verstoßen.
Art. 37 (Beaufsichtigungspflicht) - Die Nutzer sind aufgefordert, Sachen nicht unbeaufsichtigt im Schwimmbadbereich zu lassen.
Die längere Belegung des Schwimmbadbereichs und seiner bezüglichen Einrichtungen mit Handtüchern oder anderen persönlichen Gegenständen bei Abwesenheit des Eigentümers ist ebenfalls untersagt.
Das Personal ist befugt, alle unbeaufsichtigt hinterlassenen Gegenstände zu entfernen, die in einem speziellen Container im Schwimmbadbereich abgelegt werden.
Art. 38 (Besondere Vorschriften für die Whirlpools) - Die Benutzung der Whirlpools ist nur Erwachsenen und Jugendlichen über 14 Jahren gestattet.
Für eine korrekte und gesundheitsspendende Benutzung und um allen Gästen die Möglichkeit zu geben, die Anlage zu benutzen, muss sich Aufenthalt im Becken auf eine Dauer von maximal 15 Minuten beschränken. Vor dem Zugang zum Wasser muss ausreichend geduscht werden.
Zur Trittfläche darf nur barfuß gegangen werden. Die Verwendung von Whirlpools ist Personen untersagt, die an Erkrankungen leiden, die eigenständig und streng die durch ihre Verwendung bedingten Gesundheitsrisiken einzuschätzen haben.
Art. 39 (Haftungsausschluss) - Die Verwaltung lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl, Unfälle oder Personen- oder Sachschäden ab, die auf die Unachtsamkeit der Nutzer zurückzuführen sind.
IV°
Eventuelle Lagerung
Art. 40 (Lagerungsvereinbarung) - Der Service einer Lagerung von Wohnwägen, Wohnmobilen und Bootsfahrzeugen wird von der Anlage nur nach vorherigem Abschluss eines spezifischen schriftlichen Vertrages mit dem Nutzer und gegen Zahlung einer bestimmten Gebühr geleistet.
Artikel 41 (Verpflichtung zur Entfernung von Geld und Ausrüstungs- und Ausstattungswertgegenständen) - Im Falle der Übernahme der Sache gilt die Beaufsichtigung auf die Sache selbst (Wohnwagen, Wohnmobil oder Bootsfahrzeug) in seiner Grundstruktur beschränkt, mit der Pflicht für den Nutzer, zuvor Gegenstände, Geld und/oder andere Wertsachen im Inneren zu entfernen (darin inbegriffen Ausrüstungen, Zubehör und Ausstattungen der Sache, es sei denn, es handelt sich um fest eingebaute Gegenstände oder im Fall von entfernbaren Gegenständen, die ausdrücklich vom Nutzer der Gesellschaft zur Aufbewahrung übergeben wurden, bei gleichzeitiger Erstellung und Unterzeichnung eines spezifischen Protokolls).
Eine Haftung der Gesellschaft für Diebstahl, Verlust oder Beeinträchtigung von Objekten, die vom Nutzer auf eigenes Risiko und Gefahr innerhalb des Eigentums hinterlassen wurden, ist ausgeschlossen.
Art. 42 (Versicherungspflicht) - Wohnwägen, Wohnmobile und Boote müssen im Besitz einer regulären Versicherung sein. Das Fehlen eines ausreichenden Versicherungsschutzes berechtigt die Gesellschaft, den Vertragsabschluss abzulehnen oder die sofortige Entfernung des Fahrzeugs zu fordern.
V°
Haftung der Gäste und der Anlage
Art. 43 (Beaufsichtigungspflicht für die persönlichen Gegenstände, Geld und Wertgegenstände - Tresore, Wertsachenaufbewahrungsservice, Schließfächer) - Gäste und Besucher des Campingplatzes müssen ihre persönlichen Sachen sorgfältig aufbewahren. Geld und Wertgegenstände sollten nicht in Zelten, Wohnwagen und Wohneinheiten oder in Fahrzeugen gelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Wohneinheiten mit einem Safe und mit einem Eingangstürschloss mit Schließsystem ausgestattet sind. Bitte beachten Sie auch, dass ein Wertsachenverwahrungsservice im Empfangsbüro zur Verfügung steht und dass in diesem Büro Schließfächer gemietet werden können.
Die Nutzer der Wohneinheiten haben Geld, Schmuck und Wertgegenstände in den entsprechenden Tresoren zu deponieren und die Wohneinheiten rigoros mit dem Schlüssel verschlossen zu halten, während die Campingplatzgäste den Wertsachenverwahrungsservice oder die Schließfächer benutzen müssen.
Angesichts der Besonderheit der Anlage und der angebotenen Dienstleistungen - Camping und Urlaub inmitten der Natur -
wird den Campinggästen nahegelegt, keine übermäßig wertvollen Gegenstände in den Campingplatz mitzunehmen, die der Geschäftsleitung in jedem Fall deklariert und ausdrücklich dieser zur Verwahrung anvertraut werden müssen, wobei die Geschäftsleitung befugt ist, die Verwahrung von Objekten abzulehnen, deren Wert in keinem angemessenen Verhältnis zu den Merkmalen der Anlage und der Art des angebotenen Urlaubs stehen.
Ein Verstoß gegen die oben genannten Vorgaben stellt ein schwerwiegendes Verschulden des Gastes dar und führt zum Ausschluss eines jeglichen Schadensersatzanspruchs.
Art. 44 (Haftungsausschluss für Verlust und Diebstahl) - Die Anlage haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen und Wertgegenständen, die nicht zur Verwahrung übergeben und angenommen wurden oder von den Nutzern nicht angemessen beaufsichtigt werden.
Art. 45 (Haftungsausschluss bei Fahrzeugdiebstahl und Fahrzeugverlust) - Bitte beachten Sie, dass jegliche Haftung für Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugen (einschließlich Fahrrädern) ausgeschlossen ist. Daher wird bei besonders wertvollen Gegenständen empfohlen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, eine eigenständige Versicherungspolice abzuschließen, um Diebstahl, Verlust oder Schaden abzudecken.
Art. 46 (Natürliche Umgebung) - Es wird daran erinnert, dass sich die Anlage in einer besonderen Naturumgebung befindet und dass die Erhaltung dieser Umgebung und ihrer Merkmale der Spontanität und der betonten Natürlichkeit ein dem Campingplatz innewohnendes Merkmal und Mehrwert darstellt.
Es muss daher - rein als Beispiel - das Vorhandensein von Unregelmäßigkeiten im Boden, das Herabfallen von Kiefernzapfen und Harz usw. - als normale Situation betrachtet werden. Die Anlage haftet nicht infolge der Dynamik, die der natürlichen Umgebung, in die der Campingplatz eingebettet ist, innewohnt.
Es wird auch daran erinnert, dass während der Saison atmosphärische Ereignisse, intensiver und sogar außerordentlicher Art, eintreten können. In Anbetracht der intensiven Wetterereignisse der letzten Jahre ist es ratsam, die Möglichkeit zu prüfen, eine Versicherung abzuschließen, um mögliche Schäden abzudecken.
Art. 47 (Haftungsausschluss für Schäden, die nicht durch fahrlässiges Verhalten des Campingplatzpersonals verursacht wurden) - Die Anlage haftet nicht für Unfälle und zufällige Verletzungen oder Schäden, die durch andere Gäste verursacht wurden, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterbedingungen. und im Allgemeinen durch andere Ursachen, die nicht von fahrlässigem Verhalten des Campingplatzpersonals abhängen
Art. 48 (Versicherung) - Die Gäste des Campingplatzes werden darüber informiert, dass Bibione Mare S.p.a. eine Haftschutzversicherung geschlossen hat, die die Haftung gegenüber Dritten deckt (zu den Bedingungen, die in der Police näher bestimmt sind).
VI°
Schlussbestimmungen
Art. 49 (Gerichtsstand) - Für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Kunden und Gästen des Campingplatzes ist ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, festgelegt (außer es liegt eine gesetzliche Bestimmung über einen anderen unausweichlichen Gerichtsstand vor).
Art. 50 (Anwendbares Recht) - Die Beziehung zwischen der Gesellschaft und den Kunden sowie Gästen des Campingplatzes wird vom italienischen Recht geregelt.
HINWEISE
Gäste, die an Unverträglichkeiten (Lebensmittel, Tieren gegenüber oder andere) oder Pathologien leiden, müssen die Eignung der Struktur für ihren Aufenthalt eigenständig beurteilen.
Die Geschäftsleitung steht für weitere Auskünfte oder Erklärungen zur Verfügung.
Sofern erforderlich, wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen:
- auf dem Campingplatz “Capalonga” sind Tiere zugelassen (in den Grenzen und zu den Bedingungen, die in der bezüglichen Ordnung festgelegt sind)
- dass in der Anlage periodische Anti-Mücken-Behandlungen durchgeführt und chemische Reinigungsprodukte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden.
Wir bitten die Gäste, sich bei der Geschäftsleitung zu informieren, um zu erfahren, welche Produkte verwendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Behörden, die im Notfall zu kontaktieren sind, folgende sind:
Art. 1 (Ausweispflicht und Zugang zur Struktur) - Der anreisende Kunde oder Gast hat sich beim Empfangsbüro zu melden, wo er für jedes einzelne Mitglied der Gruppe ein Ausweisdokument vorzulegen hat.
Die Person, die den Vordruck zum Zweck der Erfüllung hinsichtlich des P.S. Unterschreibt, gewährleistet die Richtigkeit der angegebenen Daten für alle Gruppenmitglieder und übernimmt damit jegliche sich daraus ableitende Verantwortung.
Jeder Kunde oder Gast erhält ein Identifizierungsarmband (das von allen Kunden und Gästen des Campingplatzes am Handgelenk zu tragen ist) und eine persönliche Kontrollkarte, die am Eingang des Campingplatzes oder auf Anfrage des Servicepersonals vorzulegen ist. Die Ausstellung der Karte allein ist nicht ausreichend, um die Zugehörigkeit zur Struktur nachzuweisen. Ein Aufkleber mit dem Emblem des Campingplatzes wird ebenfalls auf die Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht.
Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass das Anlagenpersonal sich während ihres Aufenthalts vorbehält, die Identität der auf dem Campingplatz anwesenden Personen zu überprüfen und die Übereinstimmung mit den gemachten Angaben zu überprüfen.
Bitte beachten Sie, dass ein unbefugter Zutritt gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches verstößt (Art. 614 Strafgesetzbuch in Sachen Hausfriedensbruch).
Art. 2 (Besucher) - Besucher sind nur mit vorheriger Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Wenn der Besuch länger als eine Stunde dauert, ist er zur Zahlung des Tagestarifs gehalten.
Die Besucher haben sich beim Empfangsbüro des Campingplatzes für die Ausweis- und Zugangsprozeduren zu melden und dort ihr persönliches Ausweisdokument zu hinterlegen, das ihnen beim Weggehen wieder zurückgegeben wird.
Während des Aufenthaltes auf dem Campingplatz müssen sie ein entsprechendes Armband tragen und die persönliche Kontrollkarte aufbewahren. Besuchern ist der Zutritt zum Poolbereich nicht gestattet.
Art. 3 (Check-in- und Check-out-Zeiten) - Es wird wiederholt, dass die Stellplätze am Anreisetag ab 13.00 Uhr und die Wohneinheiten ab 16.30 Uhr des Anreisetages zur Verfügung gestellt werden (sofern nicht vorher mit der Struktur die vorgezogene Übergabe um 12.30 Uhr gegen Zahlung in diesem Fall eines Zuschlages in Höhe von 60,00 Euro vereinbart wurde).
Die abreisenden Gäste müssen die Stellplätze bis 12.00 Uhr und die Wohneinheiten bis 10.00 Uhr und die Anlage innerhalb derselben Zeit verlassen, bei sonstiger Berechnung des gesamten Tages.
Art. 4 (Kassenbüro) - Das Kassenbüro ist vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Kontrollkarten müssen bei Zahlung des Restbetrags des Aufenthalts zurückgegeben werden. Die Personalausweise werden bei der Abreise zurückgegeben.
Art. 5 (Zuweisung der Stellplätze und Wohneinheiten) - Die Zuweisung der Stellplätze und der Wohneinheiten an die anreisenden Gäste erfolgt durch das Personal des Campingplatzes.
Art. 6 (Belegung der Stellplätze) - Es ist nur die Belegung des zugewiesenen Stellplatzes zulässig.
Art. 7 (Zustand und Bestand der Wohneinheiten) - Die Kunden der Wohneinheiten sind gebeten zum Zeitpunkt der Ankunft den Zustand der Reinigung und die Ausrüstung der Unterkunft gemäß der in ihr vorhandenen Inventarliste zu prüfen. Etwaige Mängel oder Unzulänglichkeiten müssen der Geschäftsleitung bis um 12.00 Uhr des Folgetags gemeldet werden.
Art. 8 (Ausrüstungen) - Während des Aufenthalts ist der Kunde verpflichtet, die Ausrüstungen sorgfältig zu behandeln. Mängel, Brüche oder Funktionsstörungen der Anlagen müssen der Geschäftsleitung gemeldet werden, die sich um die Organisation des Wartungspersonals kümmert.
Die Kunden und Gäste des Campingplatzes sind verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Fahrräder mit Sorgfalt zu verwenden und kleine Reparaturen selbst vorzunehmen, die ihre normale Benutzung betreffen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, im Falle von Schäden und Funktionsstörungen, die bei der Rückgabe am Ende des Aufenthalts festgestellt werden, die Reparaturkosten zu tragen.
Art. 9 (Mitteilung von Änderungen) - Der Gast ist verpflichtet, der Geschäftsleitung in Realzeit jede Art von Änderung bezüglich der An- und Abreise, seiner Ausrüstung oder der Bewohner des Stellplatzes oder der Wohneinheit mitzuteilen. Andernfalls kann nachträglich keine Ermäßigung des Aufenthaltspreises gefordert werden. Die Geschäftsleitung haftet nicht für höhere Kosten bezüglich von Aufenthalten, die nicht korrekt mitgeteilt wurden.
Art. 10 (Begleichung) - Die Begleichung des Aufenthalts kann an jedem Wochentag während der Öffnungszeiten des Kassenbüros erfolgen, jedoch spätestens am Tag vor der Abreise. Abreisen in der Nacht oder außerhalb der Bürozeiten müssen vorab mit der Geschäftsleitung abgestimmt werden, damit die Kontrollaktivitäten, die Rückgabe der Kaution und der Personalausweise organisiert werden können.
Art. 11 (Reinigung) - Die Unterkunft muss in einem perfekten Reinigungszustand, wie bei ihrer Übergabe, zurückgelassen werden. Der Zuschlag für Reinigungen, die nicht oder nicht vollständig vom Kunden vorgenommen wurden, beläuft sich i.H.v. Euro 90,00.
Der Stellplatz muss sauber und ordentlich hinterlassen werden.
Art. 12 (Kaution) - Um die Kaution zurückzuerhalten - die bei Ankunft am Campingplatz gezahlt wird und sich auf Euro 75,00 für jede Wohneinheit beläuft - ist der Kunde, der die Unterkunft frei hinterlässt, verpflichtet, beim Empfangsbüro die Schlüssel, die Identifikationsschilder, die Armbänder und die Quittung über die Kautionshinterlegung abzugeben, sowie die Quittung über die Begleichung des Aufenthalts vorzulegen (Voucher für die Agenturen).
Art. 13 (Einbehaltung der Kaution) - Nach Vornahme der Kontrolle und in Ermangelung von Schäden oder von Fehlbeständen, wird die Kaution gemeinsam mit den Personalpapieren zurückgegeben. Der Kontrollvorgang kann etwa 15 Minuten dauern.
Werden Schäden oder Fehlbestände festgestellt, werden diese dem Kunden auf der Grundlage der Bewertungslisten, die im Empfangsbüro zur Einsichtnahme bereitstehen, berechnet,.
Art. 14 (Mindestaufenthaltsdauer) - In den Hochsaisonzeiträumen beträgt die Mindestaufenthaltsdauer sieben Tage. Eventuelle Abweichungen können ausschließlich mit der Geschäftsleitung vereinbart werden.
Art. 15 (Verbot der Untervermietung) - Unzulässig ist die Untervermietung oder die Abtretung an Dritte der Ressource oder des Vertrags, vorbehaltlich Abweichungen, die ausdrücklich von der Geschäftsleitung zu gewähren sind.
II°
Verbote und Verhaltensvorschriften für die Gäste
Art. 16 (Tiere) - Es ist verboten, Hunde oder andere Tiere in die Anlage zu bringen. Dieses Verbot gilt nicht für den Campingplatz „Capalonga“, in dessen Inneren der Zutritt von Hunden zulässig ist, innerhalb der Grenzen und zu den präzisen Bedingungen, die detailliert in der speziellen Ordnung („Tierordnung“) angegeben stehen.
Art. 17 (Bestand Zelte und Wohnwägen) - Nicht bewohnte Wohnwägen und Zelte, oder die sich in einem prekären Zustand befinden werden nicht akzeptiert. Leerstehende oder unangemessene Ausrüstung wird von Amts wegen auf Kosten des Verantwortlichen beseitigt.
Art. 18 (Ruhezeit) - Die Campingbesucher und Gäste des Campingplatzes haben die Ruhezeiten von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr und von 23.30 Uhr bis 7.00 Uhr morgens einzuhalten. Während dieser Zeiträume ist die Verwendung von Kraftfahrzeugen strengstens verboten, vorbehaltlich von Ausnahmefällen, die ausschließlich von der Geschäftsleitung zugestanden werden können.
Im Allgemeinen und auch außerhalb dieser Zeiten sollte auf Verhalten, Aktivitäten und Spiele sowie auf die Verwendung von Geräten verzichtet werden, die andere Gäste stören und die Ruhe des Campingplatzes beeinträchtigen könnten.
Art. 19 (Geschwindigkeitsbegrenzung und Fahrweise) - Auf dem Campingplatz gilt die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h für Kraftfahrzeuge und die Pflicht, die Beschilderung vor Ort und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu befolgen.
Für jedes Fahrzeug, auch für nicht motorisierte Fahrzeuge (einschließlich Fahrräder), besteht die Verpflichtung, sich besonders vorsichtig zu verhalten und die Geschwindigkeit sowie das Fahrverhalten so anzupassen, dass jede Gefahr für
die Campingplatzgäste vermieden wird.
Art. 20 (Minderjährige) - Kinder müssen ständig von einem Erwachsenen beaufsichtigt und begleitet werden, der für ihre Beaufsichtigung (auch für mögliche Schäden an Dritten) und deren Sicherheit verantwortlich ist, während die Geschäftsleitung diesbezüglich keine Verantwortung übernimmt.
Art. 21 (Spiele) - Die auf dem Campingplatz zur Verfügung stehenden Spiele (einschließlich der Wasserspiele im Schwimmbad) und am Strand müssen unter strikter Einhaltung der bereitgestellten Anweisungen verwendet werden.
Der Zugang zu den Spielen ist nur Minderjährigen in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen gestattet.
Die Gesellschaft haftet nicht für eine unsachgemäße und nicht autorisierte Verwendung.
Art. 22 (Fundsachen) - Die auf dem Campingplatz gefundenen Gegenstände müssen der Geschäftsleitung übergeben werden, die für die Rückgabe an den rechtmäßigen Besitzer sorgt.
Art. 23 (Verbote) - Es ist verboten :
- Löcher in den Boden zu graben;
- Feuer im Freien zu machen;
- Öl, Kraftstoff, kochende, salzige oder Abfallflüssigkeiten auf den Boden zu gießen;
- Kraftfahrzeuge oder andere Fahrzeuge zu waschen;
- Geschirr und Wäsche außerhalb der spezifischen Waschbecken zu spülen/waschen;
- Einzäunungen, Schattenplanen installieren, oder irgendetwas an die Pflanzen zu binden oder dort zu befestigen, Schnüre auf Menschenhöhe zu spannen, oder jegliches Sonstige zu installieren, das eine Gefahr darstellen oder den Durchgang versperren könnte;
Art. 24 (Grillen) - Der Grill darf ausschließlich nur dann benutzt werden, wenn die Wetterbedingungen es erlauben und solange die anderen Gäste nicht gestört werden und keine gefährlichen Situationen entstehen.
Kunden und Gäste sind für die sichere Verwendung und für jeden eventuell verursachten Schaden verantwortlich.
Art. 25 (Respekt für Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Pflanzen und Bäume) - Anlagen, Einrichtungsgegenstände, Pflanzen und Bäume müssen respektiert werden.
Art. 26 (Toiletten) - Die Toiletten müssen in einem anständigen und sauberen Zustand zurückgelassen werden. Bitte beachten Sie, dass diese für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten reihum vorübergehend geschlossen werden.
Art. 27 (Abfall) - Papiere, Zigarettenstummel und Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu werfen und unter strikter Einhaltung der geltenden Mülltrennungsvorschriften zu behandeln.
Artikel 28 (Vorschriften der Geschäftsleitung und des Personals) - Die Geschäftsleitung und das Campingplatzpersonal behalten sich das Recht vor, den Gästen und Besuchern des Campingplatzes jedes weitere Verhalten vorzuschreiben, das zur Wahrung der Ruhe und der Sicherheit von Personen oder zum Schutz von Personen und von Vermögenswerten, aus denen sich die Anlage zusammensetzt, erforderlich oder angebracht ist, mit der Pflicht der Kunden und Gäste, die erteilten Vorschriften strikt zu befolgen.
Art. 29 (Zertifizierungen) - Der Kunde erkennt an, dass die Gesellschaft die Zertifizierung “UNI EN ISO13009” , die Zertifizierung "UNI EN ISO9001" und die Zertifizierung “UNI EN ISO14001“ von Accredia - Italienische Akkreditierungsstelle. Der Kunde verpflichtet sich, alle Verfahren und/oder Verhaltensweisen anzuwenden, die die Gesellschaft als Folge und in Übereinstimmung mit den oben genannten Zertifizierungen verlangt, insbesondere in Bezug auf die Behandlung der "Abfälle".
Art. 30 - (Pflichten der Campinggäste und die Befugnis, sie zu entfernen) Im Allgemeinen gehört ein korrektes und umsichtiges Verhalten auf dem Campingplatz, am Strand und in den ausgestatteten Bereich sowie das Halten von Ordnung und Sauberkeit zu den präzisen Pflichten der Campingplatzgäste. Bei Nichtbeachtung der vorgenannten Verhaltensregeln ist die Geschäftsleitung berechtigt, die Zuwiderhandelnden vom Campingplatz zu entfernen.
III°
Benutzung des Schwimmbades
Art. 31 (Technische Eigenschaften) - Das Schwimmbad und die Becken besitzen folgende Tiefen:
Pool
Schwimmbad : tiefe 120 cm.
Baby Pool
Kinderbereich : tiefe 0-60 cm.
Art. 32 (Öffnungstage und -uhrzeiten) - Das Schwimmbad ist von 10.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet und Mittwochs den ganzen Tag geschlossen, um seine vollständige Reinigung zu ermöglichen.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, es aus Gründen der außerordentlichen Wartung oder der Hygiene auch an anderen Tagen oder zu unterschiedlichen Zeiten zu schließen. Die Benutzung des Schwimmbades ist während der Schließungszeiten und -tage strengstens verboten.
In Anbetracht der Notwendigkeit, die sichere Benutzung des Schwimmbades unter angemessenen Bedingungen des Wohlbefindens zu gewährleisten, behält sich die Geschäftsleitung das Recht vor, die Gesamtzahl der Zugänge auch im Falle einer übermäßigen Überfüllung abhängig von den Erfordernissen des Einzelfalls zu beschränken.
Die Geschäftsleitung stellt das Funktionieren des Filter-, Sterilisations- und Austauschsystems nur während der Öffnungszeiten sicher und haftet nicht für Ansprüche wegen Schäden, die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen entstehen. Sie ist ebenfalls dazu befugt - um die Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten - die Personen, die das Schwimmbad außerhalb der Öffnungszeiten benutzen, wegschicken zu lassen.
Art. 33 (Vorschriften für den Zugang) - Für den Zugang zum Schwimmbadbereich ist das Duschen in den speziellen Duschen und das Waschen der Füße in den Fußbecken Pflicht. Aus hygienischen Gründen ist der Zugang zum Schwimmbadbereich für Kinderwägen und andere Gegenstände, die nicht desinfiziert werden können, nicht gestattet.
Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen für Behindertenhilfsmitteln gewähren, die in jedem Fall angemessen desinfiziert werden müssen.
Zutritt haben nur Kunden und Gäste der Anlage, die das Erkennungsarmband tragen
Art. 34 (Unerfahrene Badende) - Unerfahrene Badende müssen die für sie bestimmte Becken benutzen und Schwimmflügel oder eine Schwimmweste tragen. Der Zugang zum Schwimmbad für nicht begleitete Kinder ist nicht gestattet.
Art. 35 (Empfehlungen) - Es wird geraten, zwischen einer Mahlzeit und dem Bad einen Zeitraum von mindestens drei Stunden vergehen zu lassen. Um das Schwimmbad nutzen zu können, müssen die Badenden frei von ansteckenden oder übertragbaren Krankheiten sowie von Verletzungen oder offenen Wunden sein, die mit der Nutzung des Schwimmbades unvereinbar sind.
Art. 36 (Verbote) - Das Mitbringen ins Schwimmbad von Luftmatratzen, aufblasbaren Kanus und Ähnlichem ist verboten. Sprünge und Stöße von den Rändern des Beckens, Scherze im Wasser und Rennen in der Umgebung des Schwimmbades, das durch das Vorhandensein von Wasser rutschig ist, ist verboten. Es ist verboten, das Wasser in den Becken und die umliegenden Bereiche auf irgendeine Weise zu verschmutzen. Das Personal ist befugt, jederzeit Badegäste zu entfernen, die ein nicht korrektes Verhalten an den Tag legen und gegen die Vorschriften zur Wahrung der Sicherheit, der Hygiene und der Unversehrtheit von Personen verstoßen.
Art. 37 (Beaufsichtigungspflicht) - Die Nutzer sind aufgefordert, Sachen nicht unbeaufsichtigt im Schwimmbadbereich zu lassen.
Die längere Belegung des Schwimmbadbereichs und seiner bezüglichen Einrichtungen mit Handtüchern oder anderen persönlichen Gegenständen bei Abwesenheit des Eigentümers ist ebenfalls untersagt.
Das Personal ist befugt, alle unbeaufsichtigt hinterlassenen Gegenstände zu entfernen, die in einem speziellen Container im Schwimmbadbereich abgelegt werden.
Art. 38 (Besondere Vorschriften für die Whirlpools) - Die Benutzung der Whirlpools ist nur Erwachsenen und Jugendlichen über 14 Jahren gestattet.
Für eine korrekte und gesundheitsspendende Benutzung und um allen Gästen die Möglichkeit zu geben, die Anlage zu benutzen, muss sich Aufenthalt im Becken auf eine Dauer von maximal 15 Minuten beschränken. Vor dem Zugang zum Wasser muss ausreichend geduscht werden.
Zur Trittfläche darf nur barfuß gegangen werden. Die Verwendung von Whirlpools ist Personen untersagt, die an Erkrankungen leiden, die eigenständig und streng die durch ihre Verwendung bedingten Gesundheitsrisiken einzuschätzen haben.
Art. 39 (Haftungsausschluss) - Die Verwaltung lehnt jegliche Verantwortung für Diebstahl, Unfälle oder Personen- oder Sachschäden ab, die auf die Unachtsamkeit der Nutzer zurückzuführen sind.
IV°
Eventuelle Lagerung
Art. 40 (Lagerungsvereinbarung) - Der Service einer Lagerung von Wohnwägen, Wohnmobilen und Bootsfahrzeugen wird von der Anlage nur nach vorherigem Abschluss eines spezifischen schriftlichen Vertrages mit dem Nutzer und gegen Zahlung einer bestimmten Gebühr geleistet.
Artikel 41 (Verpflichtung zur Entfernung von Geld und Ausrüstungs- und Ausstattungswertgegenständen) - Im Falle der Übernahme der Sache gilt die Beaufsichtigung auf die Sache selbst (Wohnwagen, Wohnmobil oder Bootsfahrzeug) in seiner Grundstruktur beschränkt, mit der Pflicht für den Nutzer, zuvor Gegenstände, Geld und/oder andere Wertsachen im Inneren zu entfernen (darin inbegriffen Ausrüstungen, Zubehör und Ausstattungen der Sache, es sei denn, es handelt sich um fest eingebaute Gegenstände oder im Fall von entfernbaren Gegenständen, die ausdrücklich vom Nutzer der Gesellschaft zur Aufbewahrung übergeben wurden, bei gleichzeitiger Erstellung und Unterzeichnung eines spezifischen Protokolls).
Eine Haftung der Gesellschaft für Diebstahl, Verlust oder Beeinträchtigung von Objekten, die vom Nutzer auf eigenes Risiko und Gefahr innerhalb des Eigentums hinterlassen wurden, ist ausgeschlossen.
Art. 42 (Versicherungspflicht) - Wohnwägen, Wohnmobile und Boote müssen im Besitz einer regulären Versicherung sein. Das Fehlen eines ausreichenden Versicherungsschutzes berechtigt die Gesellschaft, den Vertragsabschluss abzulehnen oder die sofortige Entfernung des Fahrzeugs zu fordern.
V°
Haftung der Gäste und der Anlage
Art. 43 (Beaufsichtigungspflicht für die persönlichen Gegenstände, Geld und Wertgegenstände - Tresore, Wertsachenaufbewahrungsservice, Schließfächer) - Gäste und Besucher des Campingplatzes müssen ihre persönlichen Sachen sorgfältig aufbewahren. Geld und Wertgegenstände sollten nicht in Zelten, Wohnwagen und Wohneinheiten oder in Fahrzeugen gelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Wohneinheiten mit einem Safe und mit einem Eingangstürschloss mit Schließsystem ausgestattet sind. Bitte beachten Sie auch, dass ein Wertsachenverwahrungsservice im Empfangsbüro zur Verfügung steht und dass in diesem Büro Schließfächer gemietet werden können.
Die Nutzer der Wohneinheiten haben Geld, Schmuck und Wertgegenstände in den entsprechenden Tresoren zu deponieren und die Wohneinheiten rigoros mit dem Schlüssel verschlossen zu halten, während die Campingplatzgäste den Wertsachenverwahrungsservice oder die Schließfächer benutzen müssen.
Angesichts der Besonderheit der Anlage und der angebotenen Dienstleistungen - Camping und Urlaub inmitten der Natur -
wird den Campinggästen nahegelegt, keine übermäßig wertvollen Gegenstände in den Campingplatz mitzunehmen, die der Geschäftsleitung in jedem Fall deklariert und ausdrücklich dieser zur Verwahrung anvertraut werden müssen, wobei die Geschäftsleitung befugt ist, die Verwahrung von Objekten abzulehnen, deren Wert in keinem angemessenen Verhältnis zu den Merkmalen der Anlage und der Art des angebotenen Urlaubs stehen.
Ein Verstoß gegen die oben genannten Vorgaben stellt ein schwerwiegendes Verschulden des Gastes dar und führt zum Ausschluss eines jeglichen Schadensersatzanspruchs.
Art. 44 (Haftungsausschluss für Verlust und Diebstahl) - Die Anlage haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen und Wertgegenständen, die nicht zur Verwahrung übergeben und angenommen wurden oder von den Nutzern nicht angemessen beaufsichtigt werden.
Art. 45 (Haftungsausschluss bei Fahrzeugdiebstahl und Fahrzeugverlust) - Bitte beachten Sie, dass jegliche Haftung für Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugen (einschließlich Fahrrädern) ausgeschlossen ist. Daher wird bei besonders wertvollen Gegenständen empfohlen, die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, eine eigenständige Versicherungspolice abzuschließen, um Diebstahl, Verlust oder Schaden abzudecken.
Art. 46 (Natürliche Umgebung) - Es wird daran erinnert, dass sich die Anlage in einer besonderen Naturumgebung befindet und dass die Erhaltung dieser Umgebung und ihrer Merkmale der Spontanität und der betonten Natürlichkeit ein dem Campingplatz innewohnendes Merkmal und Mehrwert darstellt.
Es muss daher - rein als Beispiel - das Vorhandensein von Unregelmäßigkeiten im Boden, das Herabfallen von Kiefernzapfen und Harz usw. - als normale Situation betrachtet werden. Die Anlage haftet nicht infolge der Dynamik, die der natürlichen Umgebung, in die der Campingplatz eingebettet ist, innewohnt.
Es wird auch daran erinnert, dass während der Saison atmosphärische Ereignisse, intensiver und sogar außerordentlicher Art, eintreten können. In Anbetracht der intensiven Wetterereignisse der letzten Jahre ist es ratsam, die Möglichkeit zu prüfen, eine Versicherung abzuschließen, um mögliche Schäden abzudecken.
Art. 47 (Haftungsausschluss für Schäden, die nicht durch fahrlässiges Verhalten des Campingplatzpersonals verursacht wurden) - Die Anlage haftet nicht für Unfälle und zufällige Verletzungen oder Schäden, die durch andere Gäste verursacht wurden, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, außergewöhnliche Wetterbedingungen. und im Allgemeinen durch andere Ursachen, die nicht von fahrlässigem Verhalten des Campingplatzpersonals abhängen
Art. 48 (Versicherung) - Die Gäste des Campingplatzes werden darüber informiert, dass Bibione Mare S.p.a. eine Haftschutzversicherung geschlossen hat, die die Haftung gegenüber Dritten deckt (zu den Bedingungen, die in der Police näher bestimmt sind).
VI°
Schlussbestimmungen
Art. 49 (Gerichtsstand) - Für alle Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft und den Kunden und Gästen des Campingplatzes ist ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, festgelegt (außer es liegt eine gesetzliche Bestimmung über einen anderen unausweichlichen Gerichtsstand vor).
Art. 50 (Anwendbares Recht) - Die Beziehung zwischen der Gesellschaft und den Kunden sowie Gästen des Campingplatzes wird vom italienischen Recht geregelt.
HINWEISE
Gäste, die an Unverträglichkeiten (Lebensmittel, Tieren gegenüber oder andere) oder Pathologien leiden, müssen die Eignung der Struktur für ihren Aufenthalt eigenständig beurteilen.
Die Geschäftsleitung steht für weitere Auskünfte oder Erklärungen zur Verfügung.
Sofern erforderlich, wird bereits jetzt auf Folgendes hingewiesen:
- auf dem Campingplatz “Capalonga” sind Tiere zugelassen (in den Grenzen und zu den Bedingungen, die in der bezüglichen Ordnung festgelegt sind)
- dass in der Anlage periodische Anti-Mücken-Behandlungen durchgeführt und chemische Reinigungsprodukte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingesetzt werden.
Wir bitten die Gäste, sich bei der Geschäftsleitung zu informieren, um zu erfahren, welche Produkte verwendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Behörden, die im Notfall zu kontaktieren sind, folgende sind:
- Notaufnahme: 118
- Geschäftsleitung der Anlage: +39 0431 439600
- Feuerwehr: 115
Diese Ordnung dient dazu, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Kundschaft sowie die Ordnung und Sauberkeit des am Campingplatz anliegenden Strandes zu schützen.
Jeder Kunde und Gast des Campingplatzes ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften der Ordnungen einzuhalten, die im Allgemeinen die Aktivitäten an den Stränden und die Verwendung der Ausrüstung regeln, sowie die Vorschriften zur Regelung der Badetätigkeiten und der Sicherheit am Meer, die von den zuständigen Behörden festgesetzt und am Fremdenverkehrsort Bibione in Kraft sind.
Diese Bestimmungen sind am Eingang zum Strand angemessen ausgehängt.
Die Kunden und Gäste werden auf folgende nachstehende Punkte aufmerksam gemacht.
1. Der Strandservice ist kostenpflichtig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes angegeben ist. Im Falle der Kostenpflicht, kann dieser bereits bei der Buchung erworben werden oder direkt am Campingplatz.
2. Um den Service nutzen zu können, wenden Sie sich an die Campingplatzdirektion für die Ausstellung des bezüglichen Vouchers, der bei jeder Aufforderung des zuständigen Personals vorzuzeigen ist. Der ausgestellte Voucher kann nicht rückvergütet und auch nicht an Dritte abgetreten werden. Der Kunde hat den Voucher aufzubewahren und bei sich zu tragen, der seinen Anspruch zur Nutzung des Standservices bescheinigt, um in der Lage zu sein, ihn dem für die Kontrollen zuständigen Personal vorzuzeigen.
3. Es dürfen keine Stühle oder Liegen von anderen Strandplätzen entnommen werden.
4. Angrenzende Strandplätze dürfen nicht mit den Stühlen und Liegen des zugewiesenen Strandplatzes belegt werden.
5. Sportliche Aktivitäten und Spiele (Volleyball, Fußball, Kegeln usw.) sind nur in den Bereichen hinter den Sonnenschirmen gestattet. Es ist darauf zu achten, dass andere Kunden und Gäste nicht gestört werden. Die Gesellschaft lehnt jegliche Haftung für Schäden an Sachen oder Personen ab, die durch Tätigkeiten von Kunden und Gästen unter ihrer ausschließlichen Verantwortung verursacht werden.
6. Aus Sicherheitsgründen ist nur das Ausheben kleiner Löcher erlaubt, die nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen und stets wieder zugedeckt werden müssen.
7. Die Verwendung der Spielgeräte durch Kinder muss in Anwesenheit von Eltern oder Erwachsenen, die das Sorgerecht haben, erfolgen. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung für den unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstungen ab. Es wird geraten, die vom Regen nassen Spielgeräte nicht zu betreten.
8. Das Aufstellen von Sonnenschirmen, Liegestühlen, Bootsfahrzeugen oder anderen Gegenständen, die die Durchfahrt und das Baden behindern, ist im Bereich des Strandes in einem Streifen von 5 Meter Breite ab dem Küstenstreifen verboten. In Gegenwart von Badeanstalten erstreckt sich das Verbot sogar über die fünf Meter von der Küstenlinie bis zur ersten Reihe von Sonnenschirmen hinaus.
9. Es ist verboten, Müll auf den Strand zu werfen.
10. Es ist verboten, Feuer am Strand zu machen. Zuwiderhandelnde werden den zuständigen Behörden gemeldet.
11. In Übereinstimmung mit den geltenden Bestimmungen führt die Gesellschaft Rettungs- und Erste-Hilfe-Aktivitäten gemäß den Bestimmungen der Kommunalverordnung zur Regelung von Badeaktivitäten durch.
12. Bedeutung der gehissten Flagge: BLAU: Rettungsdienst ist aktiv und die Wetterbedingungen sind ideal und sicher für das Baden; GELB: Achtung! Rettungsdienst reduziert. - Baden ist erlaubt; ROT: Gefahr oder Fehlen des Rettungsdienstes! - Vom Baden wird abgeraten.
13. Falls der Zustand des Meeres als gefährlich eingestuft wird oder gefährliche Situationen vorliegen, wird die rote Flagge gehisst. Mit diesem Signal wird vom Baden abgeraten und die Anlage lehnt jegliche Verantwortung gegenüber jenen ab, die diese Warnung nicht beachten.
14. An stark windigen Tagen müssen Kunden und Gäste dafür sorgen, dass die Sonnenschirme unbedingt geschlossen bleiben. Jeder Kunde ist unter diesen Umständen verpflichtet, die vom Strandpersonal erteilten Anweisungen zu befolgen. Angesichts der potenziellen Gefahrensituation wird vom Aufenthalt am Strand bei nicht idealen Wetterbedingungen abgeraten.
15. Der Kunde hat die Bestimmungen dieser Ordnung, der Verordnungen der Gemeinde und des Hafenamtes und der Gemeindeordnung für die Benutzung des Meeresstaateigentums sowie alle sonstigen, von den zuständigen Behörden festgesetzten Bestimmungen zu beachten. Die Nichtbefolgung dieser Bestimmungen hat das Entfernen des Zuwiderhandelnden von der Badeanstalt zur Folge.
Es wird nahegelegt, kein Geld, Wertgegenstände im Allgemeinen, Kleidung, Spielzeuge, Matten und andere persönliche Gegenstände unbeaufsichtigt zu lassen. Die Anlage haftet nicht für Gegenstände und/oder Materialien, die sich im Eigentum des Kunden und der Gäste befinden, die im Strandbereich beschädigt oder gestohlen wurden.